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kompetent und
durchsetzungsstark
in allen strafrechtlichen
Belangen.
Handeln Sie sofort,
bevor es zu spät ist ...



 AN IHRER SEITE

  • Kapitalstrafverfahren (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge)
  • Rohheitsdelikten (Körperverletzung, Raub, e.t.c.)
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    TIPP: Verhaftet worden? Die Polizei ist vor Ort oder sogar bei Ihnen Zuhause?Rufen Sie mich direkt an! Die Erstberatung erfolgt hier kostenlos!

 
 

DER KORREKTE UMGANG MIT DER POLIZEI

  • Schweigen Sie! Wirklich… Sagen Sie nichts! SCHWEIGEN SIE ZU ALLEM!!!
  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Geben Sie keine Zugangsdaten zu elektronischen Geräten heraus!
  • Verlangen Sie einen Anwalt. DAS IST IHR RECHT NACH §136 StPO!!!
  • Ignorieren Sie Aufforderungen etwas zu tun.
  • Wehren Sie sich NICHT gegen Zwangshandlungen der Polizei!

1. Kontaktaufnahme

Sie können mich werktags durchgehend direkt erreichen. Ich freue mich über Ihren Anruf.

2. Terminvereinbarung

Gemeinsam finden wir einen passenden Termin für ein persönliches Gespräch.

3. Beratungsgespräch

Sie erhalten umfassende Erstberatung und bei Interesse auch fortlaufend rechtliche Unterstützung

 


 
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
Mahatma Gandhi

 

Wie gehe ich mit der Polizei richtig um?

In dem Moment in dem Sie mit der Polizei in persönlichen Kontakt kommen, zum Beispiel im Rahmen einer Hausdurchsuchung können viele Dinge passieren, die den Verlauf des Ermittlungs- oder Strafverfahrens negativ für Sie beeinflussen.

In der Regel sind Sie beim ersten Aufeinandertreffen mit der Polizei allein und nicht durch Ihren Anwalt geschützt. Machen Sie hier keine Fehler, denn diese lassen sich im Nachhinein selten beheben.

Hier die wichtigsten Verhaltensregeln für Sie:

  • Schweigen Sie! Wirklich… Sagen Sie nichts! SCHWEIGEN SIE ZU ALLEM!

  • Bei der Hausdurchsuchung: Hinsetzen, gerade aus schauen und SCHWEIGEN SIE!

  • Unterschreiben Sie nichts!

  • Geben Sie keine Zugangsdaten zu elektronischen Geräten heraus!

  • Verlangen Sie einen Anwalt. Lassen Sie sich hier auf keine Diskussion ein! DAS IST IHR RECHT NACH §136 StPO!

  • Ignorieren Sie Aufforderungen etwas zu tun. (z.B. Türen, Schränke, u.s.w. zu öffnen)

  • Wehren Sie sich nicht gegen Zwangshandlungen der Polizei – lassen Sie es über sich ergehen. Leisten Sie keinen Widerstand!

  • Und noch einmal: SCHWEIGEN SIE ZU ALLEM! – SIE SAGEN NICHTS!
  •  

Denken Sie daran: Die Polizei ist nicht als Gast bei Ihnen – die Polizei ermittelt gegen Sie!
Sie ist in dieser Situation NICHT Ihr „Freund und Helfer“, sondern Vertreter einer Strafverfolgungsbehörde, die einen Täter suchen!
Die Polizei hält SIE für den Täter, ansonsten gäbe es die Durchsuchung nicht!
Verhalten Sie sich dementsprechend!

 

Sie haben rechtliche Probleme und benötigen juristischen Beistand?

Kontaktieren Sie uns – wir können sicher helfen!
+49 681 / 589 71 76
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